Mit dem M-Zug zur Mittleren-Reife!

Der M-Zug ist für besonders leistungsfähige und leistungswillige Schülerinnen und Schüler gedacht, die den mittleren Schulabschluss, die mittlere Reife an der Mittelschule anstreben. Dieser Abschluss ist gleichwertig einem Abschluss an der Real- oder Wirtschaftsschule oder dem Quabi (qualifizierte Bildungsabschluss).

Der M-Zug beginnt mit der Klasse M7 und endet mit der Klasse M10. Man kann jedes Schuljahr von der Regelklasse in den M-Zug wechseln und umgekehrt.

Kennzeichen des M-Zuges

  • Verbleib an der gewohnten Schule
  • Klassenlehrerprinzip (=persönliche Betreuung)
  • höheres Leistungsniveau als in den Regelklassen
  • mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
  • Schnittmengen im Lehrplan mit der Regelklasse, daher Wechsel leichter möglich

Allgemein

Dieser mittlere Schulabschluss ist gleichwertig mit den anderen Möglichkeiten eines mittleren Abschlusses (z. B. Realschulabschluss) und bietet neben einem günstigen Start in das Berufsleben auch die Voraussetzung, weiterführende berufliche Schulen (z. B. die Fachoberschule) zu besuchen.

Zugangsvoraussetzungen

Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Schnitt von 2,66 oder besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche

Der Übertritt in die M8 und M9 funktioniert im Prinzip ähnlich. Es gelten jedoch die Notengrenzen 2,33 (uneingeschränkter Eintritt) bzw. 2,66 (Aufnahmeprüfung).

Der Übertritt in M10 (im Qualizeugnis)

  • bei einem Schnitt von 2,33 oder besser (D, M, E) und qualifizierender Abschluss in Englisch notwendig
  • Deutsch als Zeitsprache: schriftliche Aufnahmeprüfung und Aufnahmegespräch in DaZ. Englischkenntnisse dringend erwünscht!
  • Prüfung in Muttersprache in besonderen Fällen möglich

Übertritt in M10 V1/V2 (im Qualizeugnis)

  • bei einem Schnitt von 2,5 (D, M, E)
  • Prüfung in Muttersprache in besonderen Fällen möglich

Zugangsvoraussetzungen für Rückläufer aus anderen weiterführenden Schulen (RS/WS/GY)

  • Eintritt in den M-Zweig nur zum Schuljahresbeginn.
  • Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe des M-Zweiges nur möglich bei Vorrücken erlaubt oder wenn Note 5 oder 6 in einem im M-Zweig nicht unterrichteten Fach vorliegt.
  • Erste Wiederholung einer nichtbestandenen Jahrgangsstufe ist im M-Zweig in der gleichen Jahrgangstufe möglich. Eine Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe des M-Zweiges ist ausgeschlossen.
  • Eine zweite Wiederholung einer Jahrgangsstufe ist nicht möglich.
  • Eine Wiederholung der darauffolgenden Jahrgangsstufe bei Wiederholung der vorherigen Jahrgangsstufe ist nicht zulässig.
  • Bei Anmeldung sind die Jahreszeugnisse der letzten drei Jahre vorzulegen.

Formulare zur Anmeldung zum M-Zug finden Sie hier.